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Amtliche und Hoheitliche Vermessungsarbeiten

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Durch unsere öffentliche Bestellung haben wir die besondere Befugnis, amtliche oder hoheitliche Vermessungen durchzuführen und vermessungstechnische Feststellungen mit öffentlichem Glauben zu beurkunden.

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Wir bieten die vermessungstechnische Rundumbetreuung bei der Entwicklung von Projekten jeder Größenordnung und beraten in vermessungstechnischen, liegenschaftsrechtlichen sowie bau- und
planungsrechtlichen Angelegenheiten.


Wir arbeiten gleichermaßen für große Projektentwickler, Investoren und die öffentliche Hand wie auch für

den einzelnen Grundstückseigentümer oder den Bauherrn, der nur einmal im Leben baut.

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Folgende Leistungen werden durchgeführt:


• Amtlicher Lageplan


• Grundstücksteilung


• Grenzherstellung


• Straßenschlussvermessung


• Gebäudeabsteckung


• Gebäudeeinmessung

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