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Amtliche und Hoheitliche Vermessungsarbeiten

Durch unsere öffentliche Bestellung haben wir die besondere Befugnis, amtliche oder hoheitliche Vermessungen durchzuführen und vermessungstechnische Feststellungen mit öffentlichem Glauben zu beurkunden.

Wir bieten die vermessungstechnische Rundumbetreuung bei der Entwicklung von Projekten jeder Größenordnung und beraten in vermessungstechnischen, liegenschaftsrechtlichen sowie bau- und
planungsrechtlichen Angelegenheiten.


Wir arbeiten gleichermaßen für große Projektentwickler, Investoren und die öffentliche Hand wie auch für

den einzelnen Grundstückseigentümer oder den Bauherrn, der nur einmal im Leben baut.

 

Folgende Leistungen werden durchgeführt:


• Amtlicher Lageplan


• Grundstücksteilung


• Grenzherstellung


• Straßenschlussvermessung


• Gebäudeabsteckung


• Gebäudeeinmessung

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